Diplomstudium Rechtswissenschaften – Curriculum 2001

Dieser Studienplan kann nicht mehr neu begonnen werden. Für alle Studierenden ab 01.10.2020 gilt der Studienplan 2020.
Das Diplomstudium nach dem Curriculum 2001 ist in 3 Abschnitte gegliedert und dauert in der Mindeststudienzeit 8 Semester! Den genauen Aufbau findest du im Studienplan!

Die Studieneingangs-
und Orientierungsphase (StEOP)

Die Studieneingangs – und Orientierungsphase, oder auch kurz „StEOP“, soll dir in groben Zügen einen Überblick über das Studium verschaffen und bestenfalls dabei helfen gleich zu Beginn herauszufinden ob du dich für das richtige Studium entschieden hast.

Im Diplomstudium Rechtswissenschaften besteht die StEOP aus „Einführung in die Rechtswissenschaften“ und „Juristische Methoden und ihre Anwendung“.

Da der Abschluss der StEOP Voraussetzung dafür ist, um dein Studium uneingeschränkt fortzusetzen, empfiehlt es sich diese auch so rasch wie möglich zu absolvieren. Neben der StEOP darfst du weitere 22 ECTS erlangen, bevor es zu einer Art Sperre kommt, die so lange aufrecht bleibt bis du die StEOP vollständig abgeschlossen hast.

Pro StEOP Prüfung stehen dir 5 Antritte zur Verfügung. Werden alle negativ beurteilt, darfst du erst im dritten darauffolgenden Semester wieder für das Studium zugelassen werden. Die neuerliche Zulassung darf zweimal beantragt werden.

Der erste Abschnitt

  • Allgemeines:
    Die Prüfung „Einführung in die Rechtswissenschaften“ ist eine StEOP Prüfung, weshalb man diese Prüfung unbedingt zu Beginn des Studiums absolvieren sollte. Diese Vorlesung soll einen groben Überblick über die Materie Rechtswissenschaften geben.

    Prüfung:

    Einführung in die Rechtswissenschaften ist eine Lehrveranstaltungsprüfung. Das heißt zum Einen, dass zur Prüfung nur der behandelte Stoff aus der Vorlesung kommen darf, und zum Anderen, dass die Prüfung bei dem Professor gemacht werden muss, bei dem die Lehrveranstaltung auch besucht wurde.

    Das Fach „Einführung in die Rechtswissenschaften“ wird von den Professoren Pittl sowie Vonkilch und Weber angeboten.

  • Allgemeines:
    In JAT geht es darum, die jungen Studierenden in das Arbeiten mit juristischen Materialien einzuführen. Es enthält unter anderem Gebiete wie: Umgang mit juristischen Datenbanken, juristisch korrektes Formatieren von Texten, juristisches Zitieren von Textquellen, Suchen im Bibliothekskatalog, … .

    Prüfung:
    Da diese Prüfung ein Teil der StEOP ist, sollte diese prüfung zu Beginn des Semesters absolviert werden. Angeboten wird das Fach von den Professoren Hahnen und Grömmer. Bei Prof. Grömmer ist die Prüfung mündlich.

  • Allgemeines:
    Im Römischen Recht soll dir näher gebracht werden, wie die Römer mit den rechtlichen Problemen ihrer Zeit umgegangen sind. Du wirst im Laufe des Studiums immer wieder Strukturen vorfinden, die dir aus diesem Fach in Erinnerung geblieben sind.

    Prüfung:
    Die Prüfung umfasst 5 Semesterwochenstunden und ist mündlich zu absolvieren. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fach gehört.

    Latein
    Für die Absolvierung der Fachprüfung „Römisches Privatrecht“ ist der Nachweis von Lateinkenntnissen erforderlich. Das heißt konkret, dass du bereits auf der AHS Latein gehabt haben musst (im Ausmaß von insgesamt 12 Wochenstunden) oder du dies durch eine Prüfung auf der Uni nachholst. Es gibt auch eine eigene Lateinergänzungsprüfung für JuristInnen.

    Tipp:Es empfiehlt sich auch für Römisches Recht eine Übung zu besuchen, denn hier hat man die Gelegenheit Fragen zum Fach zu stellen.
  • Allgemeines:
    Die Rechtsgeschichte soll dich mit den Grundproblemen und Strukturen des Rechts vertraut machen. Ein gewisses historisches Verständnis soll dir in Zukunft helfen, Kritikfähigkeit zu bewahren und zusammenhänge zu erkennen.

    Prüfung:
    Die Fachprüfung ist mündlich und ist 5 SST wert.
    Die Prüfung aus Rechtsgeschichte sollte man als 2. oder 3. Prüfung des ersten Abschnitts nach der Einführung ablegen. Optimal wäre dafür der Jänner oder März-Termin, weil man so genug Zeit hat, um sich im zweiten Semester auf Römisches Recht und Strafrecht zu konzentrieren.

    Tipp: Da Rechtsgeschichte idR deine 1. mündliche Prüfung ist, ist es besonders wichtig, bei früheren Prüfungsterminen zuhören zu gehen. Du lernst so den Ablauf einer mündlichen Prüfung kennen und kannst Dich auf die jeweilige Frageweise einstellen.

  • Allgemein
    Strafrecht ist mit 8 Semesterwochenstunden das umfangreichste Fach des ersten Abschnitts. Es ist das erste praxisorientierte Fach, in dem Du geltendes Recht lernst und auch zum ersten Mal mit einem Gesetzestext arbeiten musst.Das Strafrecht gliedert sich in folgende Teilgebiete:

    • Allgemeiner Teil I: Dieser behandelt die Grundzüge der Falllösungstechnik (Was ist ein Versuch, was ist Vorsatz? Was ist Kausalität?)
    • Allgemeiner Teil II: Hier erfährst Du alles über die Folgen der Straftat (zB: Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Diversion,…)
    • Besonderer Teil I: Alle Delikte im Einzelnen von §75 Mord bis §165
      Geldwäscherei
    • Besonderer Teil II: Alle Delikte von § 168 Glücksspiel bis §321 Völkermord
    • Strafprozessordnung: Dieses behandelt das Verfahren zur Durchsetzung des materiellen Rechts

    Lehrveranstaltungen:
    In Übungen erhältst du einen ersten Einblick in das Strafrecht und auch in die Falllösungstechnik. Besonders wichtig ist es, sich auf die einzelnen Übungsstunden vorzubereiten, zu Hause Fälle zu üben und das Falllösungsschema einwandfrei zu beherrschen. Wenn man unvorbereitet in die Übung kommt und sich nur mit dem Stoff berieseln lässt, wird sie nicht allzu viel bringen.

    Prüfung:
    Übungszeugnis = Antrittsvoraussetzung

    Um zur Prüfung aus Strafrecht überhaupt antreten zu dürfen, musst Du in einer Pflichtübung ein Pflichtübungszeugnis erwerben. Dieses erhältst Du, indem Du eine 90 minütige Klausur positiv absolvierst. Du hast in einem Semester zwei Chancen, diese Klausur zu schreiben. Hast Du die erste geschafft, brauchst (sollst) du (bei den meisten Prüfern) zur zweiten nicht mehr antreten. Alle, die bei der ersten Klausur negativ waren, können es beim zweiten Termin nochmals versuchen. Sollte es auch diesmal nicht klappen, musst du leider die gesamte Pflichtübung wiederholen und verlierst somit ein ganzes Semester!

    • Fachprüfung
      Bei bestandener Übung, kannst du zur Fachprüfung antreten. Zunächst musst du die schriftliche Prüfung bestehen, anschließend kannst du zur mündlichen antreten. Wichtig ist, dass du nach bestandener Übung nicht zum gleichen Termin zur Prüfung antritts, denn der Stoff der Fachprüfung ist um einiges umfangreicher als der der Übung.

    Zu jedem Prüfungstermin stehen zwei Prüfer zur (eingeschränkten) Wahl.

    Tipps: Ganz besonders wichtig ist es – wie bei allen anderen mündlichen Prüfungen auch – bei früheren Prüfungen zuzuhören. Erstens erlebst Du so eine Prüfungssituation hautnah, und weißt ungefähr, was auf Dich selbst zukommen wird, zweitens siehst Du, wo Dein/e PrüferIn Schwerpunkte hat und was ihm/ihr besonders wichtig ist.

    Ein weiterer wichtiger Tipp ist, so viele Fälle wie möglich zu üben. Bei allen schriftlichen Prüfungen kommt ein Prüfungsschema zur Anwendung, dieses zu beherschen ist das Um und Auf jeder schriftlichen Prüfung. Übungsfälle kannst du in Übungsbüchern finden oder bei uns auf der Fakultätsvertretung oder auf der Homepage des Instituts für Strafrecht.

  • Wirtschaft ist ein Fach mit 5 Semesterstunden, das heißt ein Fach mittlerer Größe. Wirtschaft ist eine schriftliche Prüfung, bestehend aus 2 Teilen:

    • BWL
    • Rechnungswesen

    Unterteilung von Wirschaft und Vorlesungsangebote

    • Rechnungswesen:
      RW wird sowohl von Herrn Professor Pegger als auch von Professor Egger-Russe angeboten. Da üblicherweise der Rechnungswesenteil der Prüfung von Herrn Professor Pegger gestaltet wird, empfiehlt es sich daher, auch die Vorlesung bei ihm zu besuchen.
      RW nimmt etwas mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsprüfung in Anspruch und ist somit das größte Teilgebiet.
    • Grundlagen der Wirtschaft:
      Dieses Fach erklärt, wie der Name bereits sagt, die Grundlagen der Wirtschaft. Es werden hierbei die ganzen Abläufe und Prozesse in einem Unternehmen erklärt. Die Vorlesung wird von Frau Prof. Hugl gehalten.

    Tipps: Gerade für Nicht-HAK-Absolventen ist es sehr ratsam, die Vorlesungen zu besuchen, da sie auch einem absoluten Nichtwirtschaftler einen guten Durchblick verschafft.

    Aber auch für HAK-Absolventen ist es empfehlenswert, das Vorlesungsangebot zu besuchen. Dies hat den einfachen Grund, dass Herr Professor Pegger eigentlich „Rechnungswesen für Juristen“ anbietet. Man wird gleich zu Beginn seiner Vorlesungsreihe feststellen, dass er seine Stoffanforderungen anders setzt, als es die meisten HAK-Absolventen gewohnt sind.

Scheine

  • Es muss entweder in Römisches Privatrecht Oder in Rechtsgeschichte eine Übung vor der jeweiligen Fachprüfung absolviert werden.

    Als „vor“ der Prüfung absolviert, zählt die Übung auch noch bis zu 4 Wochen nach der Absolvierung der Fachprüfung.

  • Um zum Antritt zur Fachprüfung aus Straf- und Strafverfahrensrecht berechtigt zu sein, muss zuvor eine Übung aus Straf- und Strafverfahrensrecht erfolgreich absolviert worden sein. Dazu kann sowohl eine Anfängerübung als auch eine Klausurenübung besucht werden.

Wichtig: Die Fachprüfungen Bürgerliches Recht, Verfassung und Verwaltung können erst frühestens nach Ablauf der Nachfrist gem. § 61 Abs 2 UG 2002 – (30.04. bzw. 30.11.) des ersten Semesters des zweiten Studienabschnitts abgelegt werden.

Bsp: Der Erste Abschnitt wird im März (zählt zum Wintersemester) abgeschlossen, dann kann bereits im Mai zB die Prüfung aus Verfassungsrecht mitschreiben werden, da der Termin nach 30.04. liegt. Wird der erste Abschnitt im Mai (zählt zum Sommersemester) abgeschlossen, dann ist die Prüfung erst im November/Dezember möglich, da dieser Termin nach 30.11. liegt.

Der zweite Abschnitt

Die Regelstudiendauer für den zweiten Abschnitt beträgt vier Semester. Um alle Prüfungen in vier Semestern erfolgreich zu absolvieren, empfiehlt es sich vorab zu planen.

Der zweite Abschnitt kann in zwei Teile aufgeteilt werden: den Privatrechtlichen Teil und den Öffentlichrechtlichen Teil. Um den zweiten Abschnitt abzuschließen, benötigst du eine Übung aus dem privatrechtlichen Teil und eine Übung aus dem öffentlichrechtlichen Teil. Diese Übung ist jedenfalls vor der dazugehörigen Fachprüfung zu absolvieren. Es empfiehlt sich eine Übung als Vorbereitung auf die schriftlichen Diplomprüfungen aus Bürgerlichem Recht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu absolvieren. Wenn du mehr als zwei Übungen positiv abschließt, kannst du diese als freie Wahlfächer anrechnen lassen.

Vor der letzten Fachprüfung musst du ein Seminar vorweisen können.

Praktisch alle Studierenden fragen sich zu Beginn des zweiten Abschnittes ob sie mit dem öffentlichrechtlichen oder dem privatrechtlichen Teil beginnen sollen. Leider kann auf diese Frage keine absolute Antwort gegeben werden. Es bleibt dir überlassen mit welchem Gebiet du beginnen möchtest. Allerdings empfehlen wir, wenn möglich, zuerst den einen Teil zur Gänze abzuschließen, bevor der zweite begonnen wird.

Weitere Informationen bzgl. des zweiten Abschnitts erhältst du während den Öffnungszeiten in deiner Fakultätsvertretung Jus.

Die Fächer des zweiten Abschnittes

Fachprüfungen – Zivilrechtlicher Teil

  • Allgemeines:
    Bürgerlich Recht ist mit 14 Semesterstunden die umfangreichste Prüfung des Studiums. Großer Stoffumfang und Komplexität des Stoffes fallen hier zusammen.

    Das Bürgerliche Recht lässt sich in einen Allgemeinen Teil, Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Erbrecht unterteilen. Ebenfalls zum Prüfungsstoff gehört das Internationale Privatrecht (IPR).

    Prüfung:
    Die Diplomprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden und besteht aus einem oder mehreren Fällen. Die mündliche Prüfung dauert je nach PrüferIn zwischen 15 und 45 Minuten und umfasst zumindest drei voneinander unabhängige Fragen.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach ist den Meisten unter „Unternehmensrecht“ geläufig. Es umfasst 6 Semesterstunden und mehrere Bereiche:

    1. Allgemeiner Teil des Unternehmensrechts
    2. Personengesellschaften
    3. Kapitalgesellschaften
    4. Unternehmensbezogene Geschäfte
    5. Wertpapierrecht
    6. Wettbewerbsrecht I: Recht des unlauteren Wettbewerbes
    7. Wettbewerbsrecht II: Kartellrecht
    8. Immaterialgüter- und Markenrecht

    Hier werden dir, angefangen von Firmengrundsätzen über Gesellschaftsgründungen bis hin zu unerlaubten Wettbewerbshandlungen, verschiedenste Themenbereiche des Unternehmensrechts beigebracht.

    Prüfung:

    Das Fach ist in Form einer mündlichen Fachprüfung zu absolvieren und umfasst 6 Semesterwochenstunden. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fachbereich gehört.

    Das Hauptaugenmerk bei der Prüfung liegt auf den folgenden Teilen:

    • Allgemeiner Teil des Unternehmensrechts
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
    • Unternehmensbezogene Geschäfte

    Von den vier restlichen Themenbereichen wird ein Überblickswissen verlangt.

  • Allgemeines:
    Das zivilgerichtliche Verfahren behandelt die prozessrechtliche Seite des Zivil- Handels- und Arbeitsrechts und umfasst 6 Semesterstunden. Es gliedert sich in das Erkenntnisverfahren, Exekution, Insolvenz und Außerstreit. Hier empfehlen wir Bürgerliches Recht zuvor zu absolvieren.

    Prüfung:
    Dies ist eine mündliche Fachprüfung. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fach gehört.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach umfasst 6 Semesterstunden und folgende drei Teilgebiete:

    • Individualarbeitsrecht
    • kollektives Arbeitsrecht
    • Sozialrecht

    Prüfung:
    Arbeits- und Sozialrecht ist eine mündliche Fachprüfung. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fach gehört.

Fachprüfungen – Öffentlichrechtlicher Teil

  • Allgemeines:
    Das Fach Verfassungsrecht gibt einen Einblick in die Zusammensetzung der Republik Österreich und die Entstehung und Handhabung von Gesetzen. Die Prüfung umfasst 6 Semesterstunden.

    Prüfung:
    Diese Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden und besteht aus einem oder mehreren Fällen. Sobald die schriftliche Prüfung positiv absolviert wurde, darf man zur mündlichen Prüfung antreten.

  • Allgemeines:
    Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlich-rechtlichen Teil des Diplomstudiums und umfasst 6 Semesterstunden. Es lässt sich unterteilen in:

    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Besonderes Verwaltungsrecht
    • Verwaltungsverfahrensrecht

    Prüfung:
    Diese Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden und besteht aus einem oder mehreren Fällen. Sobald die schriftliche Prüfung positiv absolviert wurde, darf man zur mündlichen Prüfung antreten.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach gibt einen Überblick über das Steuersystem und über die rechtlichen Gegebenheiten in der Finanzwelt. Es liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer. Des Weiteren wird das Gebühren- und Abgabenverfahren behandelt.

    Prüfung:
    Du absolvierst eine mündliche Fachprüfung, welche 3 Semesterwochenstunden umfasst.

  • Allgemeines:
    Das System des Europarechts, das in vielen Bereichen dem nationalen Recht den Rang abläuft, spielt schon jetzt eine große Rolle. Die institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Union ist ebenso ein Themenschwerpunkt wie das materielle Europarecht sowie der Europäische Gerichtshof und Detailregelungen des Rechtschutzsystems der Europäischen Union.

    Prüfung:
    Die Fachprüfung Europarecht 1 umfasst 4 Semesterwochenstunden und ist mündlich abzulegen. Prüfungsrelevant ist dabei nicht nur der behandelte Stoff der Vorlesungen, sondern alles was zu den Themenbereichen dazugehört.

  • Allgemeines:
    Das Fach Völkerrecht behandelt die internationalen Beziehungen der verschiedenen Völkerrechtssubjekte und umfasst 3 Semesterstunden.

    Prüfung:
    Die Fachprüfung Völkerrecht umfasst 3 Semesterwochenstunden und ist mündlich abzulegen. Prüfungsrelevant ist dabei nicht nur der behandelte Stoff der Vorlesungen, sondern alles was zu den Themenbereichen dazugehört.

    Lerntipps: Völkerrecht ist ein Fach, dass von vielen Studierenden unterschätzt wird. Es kommt vor allem darauf an, dass man den Stoff verstanden hat und argumentieren kann. Stures Auswendiglernen führt nicht zum Erfolg.

Scheine

  • Du musst im 2. Abschnitt eine Übung aus einem der zivilrechtlichen Fächer vor der jeweiligen Fachprüfung absolvieren.

    Als „vor“ der Prüfung absolviert, zählt die Übung auch noch bis zu 4 Wochen nach der Absolvierung der Fachprüfung.

  • Du musst im 2. Abschnitt eine Übung aus einem der öffentlichrechtlichen Fächer vor der jeweiligen Fachprüfung absolvieren.

    Als „vor“ der Prüfung absolviert, zählt die Übung auch noch bis zu 4 Wochen nach der Absolvierung der Fachprüfung.

  • Vor der letzten Fachprüfung aus dem 2. Abschnitt musst du ein Seminar besuchen und erfolgreich absolvieren.

     

    Zur Auswahl stehen die Fächer des 2. Abschnitts und zusätzlich Strafrecht aus dem 1. Abschnitt.

TIPP: Schiebe das Seminar nicht bis zum Ende des zweiten Abschnittes auf!
TIPP: Nutze die Seminararbeit als Vorbereitung für deine Diplomarbeit.
TIPP: Moot Court statt Seminar
Alternativ kannst du auch einen Moot Court absolvieren und dir diesen als Seminar anrechnen lassen. Informiere dich dafür vorab bei den Veranstaltern oder im Prüfungsreferat!

Praktisch alle Studierenden fragen sich zu Beginn des zweiten Abschnittes, ob sie mit dem öffentlich-rechtlichen oder dem privatrechtlichen Teil beginnen sollen. Leider kann auf diese Frage keine absolute Antwort gegeben werden. Es bleibt dir überlassen mit welchem Gebiet du beginnen möchtest. Allerdings empfehlen wir – wenn möglich – zuerst einen Teil zur Gänze abzuschließen, bevor du mit dem nächsten beginnst.

TIPP: Studierende des ersten Studienabschnittes können bereits ab dem Semester, in dem nur noch eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung offen ist, Übungen aus dem zweiten Studienabschnitt absolvieren.

Moot Court

Ein Moot Court ist ein Verhandlungsspiel, in dem Du mit deinem Team an einer fiktiven Gerichtsverhandlung teilnimmst. Mit deiner Teilnahme eröffnest du dir nicht nur die Möglichkeit dein theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Moot Courts sind auch eine einmalige Gelegenheit, um sich mit Vertretern renommierter Kanzleien auszutauschen und zu vernetzen.

Der dritte Abschnitt

Dem 3. Abschnitt des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften sind im Studienplan 2001 drei Bereiche zugeordnet:

  • Rechtsphilosophie (4 ECTS)
  • Gebundener Wahlfächerkorb (26 ECTS)
  • Freier Wahlfächerkorb (13 ECTS)
  • Allgemein
    Rechtsphilosphie ist die einzige Fachprüfung im dritten Abschnitt und beschäftigt sich mit der Frage der Zusammenhänge zwischen Recht und Philosophie.

    Prüfung
    Rechtsphilosophie ist eine mündliche Fachprüfung und wird von Prof. Voithofer und Prof. Kettemann abgenommen.

  • Der gebundene Wahlfächerkorb umfasst 15 Semesterstunden und kann entweder ein regulärer Wahlfächerkorb gemäß § 15 oder ein individueller Wahlfächerkorb gemäß § 16 Studienplan sein.

    § 15 bietet sieben reguläre Wahlfächerkörbe zu folgenden Themenschwerpunkten an:

    • Justiz
    • Verwaltung
    • Recht der Wirtschaft
    • Arbeit, Soziales, Wohnen
    • Europäische Integration und Internationale Beziehungen
    • Ausländisches Recht und Rechtsvergleichung
    • Italienisches Recht

    Jeder einzelne Korb enthält eine Reihe von Vorlesungen und VUs; der Korb „Justiz-Rechtspraxis“ darüber hinaus auch zwei Praktika. Die Vorlesungen werden am Ende des Semesters als Abschluss-Lehrveranstaltungsprüfungen geprüft. Bei den Kursen und beim Praktikum handelt es sich um Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, weshalb grundsätzlich Anwesenheitspflicht besteht und die Studierenden während des ganzen Semesters Leistungen zu erbringen haben.

  • Außer den Pflichtfächern und den gebundenen Wahlfächern haben die Studierenden im Laufe ihres Diplomstudiums freie Wahlfächer im Ausmaß von 13 Semesterstunden abzulegen. Auch wenn der Studienplan die freien Wahlfächer dem 3. Studienabschnitt zugeordnet hat, hat der Studierende die Möglichkeit, solche Fächer bereits in den ersten beiden Studienabschnitten zu absolvieren. Der Studienplan empfiehlt, die freien Wahlfächer aus dem Angebot zu den gebundenen Wahlfächern, durch Auslandsstudien oder durch Studien in Fremdsprachen zu bestreiten. Es ist aber auch zulässig, eine andere Wahl zu treffen. Dafür kommt das gesamte Lehrangebot aller anerkannten inländischen oder ausländischen Universitäten in Frage, insbesondere auch juristische Lehrveranstaltungen, die über das im Studienplan vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen.

    Beispiele für freie Wahlfachstunden:

    • „unverbrauchte“ Übungsscheine (du hast zB zwei privatrechtliche und drei öffentlichrechtliche Übungsscheine gemacht, drei können dir als freie Wahlfachstunden angerechnet werden, wenn du das willst)
    • Prüfungen aus einem Zweitstudium
    • Prüfungen die Du an einer anderen Fakultät, Universität oder im Ausland gemacht hast (z.b. über einen Mitbeleger ein medizinisches Fach)
    • Fächer aus den Wahlfächerkörben
    • Sprachkurse vom ISI (Englischkurse über Niveau B2, Romanistikkurse über Niveau B1, bei exotischen Sprachen wie Russisch, Norwegisch usw reichen auch Basiskurse aus)

    Nicht angerechnet werden können:

    • Latein Zusatzprüfungen
    • Volkshochschulkurse
    • alle anderen außer-universitären Kurse
  • Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die im zweiten oder dritten Abschnitt verfasst werden kann. Damit erbringst du den Nachweis, dass du selbständig und wissenschaftlich korrekt juristische Themen bearbeiten kannst. Das Thema ist frei aus allen juristischen Pflicht- und gebundenen Wahlfächern wählbar, muss aber auf jeden Fall einen rechtswissenschaftlichen Bezug aufweisen.

    Wie schreibe ich eine Diplomarbeit?

    Hier erfährst du alles rund um das Thema Diplomarbeit

    TIPP: Du kannst deine Diplomarbeit auch in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, etc.) verfassen, sofern dein Betreuer / deine Betreuerin damit einverstanden ist.
    TIPP: Diplomarbeits-Check in deiner Fakultätsvertretung: Informiere dich vorab über die zur Auswahl stehenden Betreuer und Betreuerinnen in deiner Fakultätsvertretung.
    TIPP: Plagiatscheck: Vor der Abgabe kannst du deine Diplomarbeit kostenlos einer Plagiatsprüfung unterziehen. Nähere Infos findest du unter: PlagiatsCheck