Bachelorstudium Wirtschaftsrecht – Curriculum 2015

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht besteht aus 6 Semester und beinhaltet 18 Pflichtmodule, welche sowohl den zivilrechtlichen, den öffentlichrechtlichen und den wirtschaftlichen Teil abdecken und ein Seminar zum Verfassen einer Bachelorarbeit inkludiert. Weiters sind 2 Wahlmodule im Ausmaß von insgesamt 15 ECTS zu absolvieren.

Die Studieneingangs-
und Orientierungsphase (StEOP)

Die Studieneingangs – und Orientierungsphase, oder auch kurz „StEOP“, soll dir in groben Zügen einen Überblick über das Studium verschaffen und bestenfalls dabei helfen gleich zu Beginn herauszufinden ob du dich für das richtige Studium entschieden hast.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase setzt sich aus den Fächern „SL Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts“, „SL Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts“, „VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management“ und „VO Grundlagen der Volkswirtschaft“ zusammen.

Da der Abschluss der StEOP Voraussetzung dafür ist, um dein Studium uneingeschränkt fortzusetzen, empfiehlt es sich diese auch so rasch wie möglich zu absolvieren. Neben der StEOP darfst du weitere 17 ECTS erlangen, bevor es zu einer Art Sperre kommt, die so lange aufrecht bleibt bis du die StEOP vollständig abgeschlossen hast.

Pro StEOP Prüfung stehen dir 5 Antritte zur Verfügung. Werden alle negativ beurteilt, darfst du erst im dritten darauffolgenden Semester wieder für das Studium zugelassen werden. Die neuerliche Zulassung darf zweimal beantragt werden.

Vorschlag eines Zeitplanes für dein Studium

    • Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts StEOP
      LV-Prüfung: Juni/Juli
    • Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts StEOP
      LV-Prüfung: Juni/Juli
    • Einführung in die Volkswirtschaft (VO + PS) StEOP
      LV-Prüfung: April/Juni/September
    • Einführung in die Betriebswirtschaft (VO + PS) StEOP
      LV-Prüfung: April/Juni/September
    • Europarecht (+ freiwillige Übung)
      mündliche GP: Mai/Juni
    StEOP – Hinweis: Erst nach vollständiger Absolvierung der StEOP-Fächer kannst du dein Studium uneingeschränkt fortsetzen. Bis dahin können nur 17 ECTS vorgegriffen werden
    SOWI – Hinweis: Erst wenn die beiden Module „Einführung in die Volkswirtschaft“ und „Einführung in die Betriebswirtschaft“ abgeschlossen sind, kannst du weitere
    SOWI-Module belegen.
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht
      mündliche GP: November/Jänner
    • Übung Öffentliches Recht
      LV-Prüfung: Jänner
    • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
      schriftliche und mündliche GP: Jänner/März
    • PS Kostenrechnung
      LV-Prüfung: Jänner
    • Internes Rechnungswesen
      mündliche GP: Februar/April
    • Einführung ZGV
      LV-Prüfung
    • Organisation und Personal
      SOWI-Modul
    • Übung Bürgerliches Recht
      LV-Prüfung
    • GP Bürgerliches Recht
      schriftliche und mündliche GP
    • Rechnungslegung und Bilanzierung
      LV Prüfung
    • Unternehmensrecht
      mündliche GP
    • Steuerrecht
      LV-Prüfung
    • Externes Rechnungswesen
      SOWI-Modul
    • Arbeits- und Sozialrecht
      mündliche GP
    • Wahlmodul 1
      LV-Prüfung
    • Wahlmodul 2
      LV-Prüfung
    • Investition und Finanzierung
      SOWI-Modul
    • Übung Strafrecht
      LV-Prüfung
    • Strafrecht
      schriftliche GP
    • Materielles Finanzstrafrecht
      schriftliche GP
    • Bachelorarbeit + Seminar

Module Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

StEOP

  • Allgemeines:
    Die Studierenden lernen die wichtigsten Begriffe und Handlungsformen des Öffentlichen Rechts kennen. Die Lehrveranstaltung macht sie mit den öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (Stufenbau der Rechtsordnung, Grundprinzipien der Bundesverfassung, Grundlagen des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens) vertraut.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um eine Lehrveranstaltungsprüfung. Das bedeutet, dass nur jener Stoff geprüft wird, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Die Lehrveranstaltung bezweckt eine Einführung in das Privatrecht. Vor allem soll das Interesse von Studierenden des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht im Hinblick auf die Bedeutung des Zivilrechts in der Wirtschaftspraxis geweckt werden. Es werden Theorie und Fallbeispiele aus dem Privatrecht anhand von lebensnahen Situationen bedarfsgerecht miteinander verknüpft.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um eine Lehrveranstaltungsprüfung. Das bedeutet, dass nur jener Stoff geprüft wird, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Zu beachten ist hierbei, dass grundsätzlich nur die VO Prüfung Teil der StEOP ist, du aber das ganze Modul, also auch das PS, absolvieren musst um danach weitere SOWI-Module belegen zu können. Die Studierenden lernen hier die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Es gibt erste Kontakte mit den zentralen Begrifflichkeiten der BWL. Ein weiterer Punkt ist die Fixierung von Ankerpunkten für das weitere Studium und eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Themen. Die Lehrveranstaltung bietet einen einführenden Überblick über die Betriebswirtschaftslehre. (begriffliche Systematik, konstitutive Entscheidungen, Unternehmensführung, Leistungs- und Finanzprozesse, Rechnungswesen)

    Prüfung:
    Bei diesem SOWI-Kurs setzt sich die Endnote aus der Proseminar-Note und der Note der Vorlesungsprüfung zusammen. Sowohl die Proseminar-Klausur als auch die Vorlesungs-Klausur sind schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen.

  • Allgemeines:
    Zu beachten ist hierbei, dass grundsätzlich nur die VO Prüfung Teil der StEOP ist, du aber das ganze Modul, also auch das PS, absolvieren musst um danach weitere SOWI-Module belegen zu können. Die Studierenden lernen hier die Grundlagen von Angebot und Nachfrage als Basis für die Analyse von Märkten. Die Lehrveranstaltung macht sie mit den volkswirtschaftlichen Grundlagen (Nutzenfunktion, Budgetgerade, Haushaltsoptimum, Produktionsfunktion, Minimalkostenkombination, kurzfristige und langfristige Kostenfunktionen) vertraut.

    Prüfung:
    Bei diesem SOWI-Kurs setzt sich die Endnote aus der Proseminar-Note und der Note der Vorlesungsprüfung zusammen. Sowohl die Proseminar-Klausur als auch die Vorlesungs-Klausur sind schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen.

StEOP – Hinweis: Um ein SOWI-Modul abzuschließen, muss grundsätzlich ein Proseminar und die jeweilige Vorlesungsprüfung abgelegt werden. Damit man weitere SOWI-Module belegen kann, müssen zuerst die zwei Module Einführung in die Betriebswirtschaft und Einführung in die Volkswirtschaft abgeschlossen sein.

Gesamt- und LV-Prüfungen

  • Allgemeines:
    In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkenntnisse des österreichischen Zivilprozessrechts vermittelt. Besondere Betonung wird auf das Verständnis des Ineinandergreifens der verschiedenen Normen und die Vermittlung der Dynamik des Zivilprozesses gelegt!

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um eine Lehrveranstaltungsprüfung. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Das Bürgerliche Recht ist mit 22,5 ECTS das umfangreichste Fach des ganzen Studiums. Das Fach befasst sich mit privatrechtlichen Rechtsverhältnissen und ist aufgeteilt in den Allgemeinen Teil und das Sachen- und Schuldrecht. Das Bürgerliche Recht ist ein Kernfach der juristischen Ausbildung und Praxis. Es regelt in grundlegender und umfassender Weise das menschliche Zusammenleben in seinem privatrechtlichen Aspekt und bildet die Grundlage für eine Reihe von Sonderprivatrechtsgebieten, insbesondere das Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und viele weitere neu entstandene Rechtsgebiete.

    Prüfung:
    Die Gesamtprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Übung besteht aus 2 ECTS und die Gesamtprüfung aus 20,5 ECTS.

    Wichtig: Die Absolvierung einer Übung (UE) ist Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung aus Bürgerlichem Recht. Erst dann darfst du zur Gesamtprüfung antreten.

    Hinweis: Für die Gesamtprüfung aus Bürgerlichem Recht gibt es eine Stoffeingrenzung. Die meisten Lehrbücher sind jedoch nicht unbedingt darauf ausgelegt. Daher solltest du beim Lernen auch immer ein Auge darauf haben.

    Tipp: Prüfungsvorbereitung
    Du findest aktuelle und alte JAP-Prüfungsfälle (alte Diplomprüfungsfälle mit Lösungen) in der Fakultätsvertretung. Vorbeischauen lohnt sich!

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind in die 2 Teilgebiete – Arbeitsrecht und Sozialrecht – gegliedert. Du lernst z.B. wie Arbeitsverhältnisse zustande kommen und aufgelöst werden, wie viel Urlaub jedem Arbeitnehmer zusteht, was im Krankheitsfall zu tun ist, was ein Kollektivvertrag ist und ob Arbeitnehmer streiken dürfen. In der Sozialrechtsvorlesung werden vor allem die Versicherungsverhältnisse (Kranken-, Unfall-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung) erklärt.

    Prüfung:
    Das Fach Arbeits- und Sozialrecht ist in Form einer mündlichen Gesamtprüfung zu absolvieren. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fachbereich gehört.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:

    • Unternehmensrecht und Grundzüge des privaten Rechts der Wirtschaft: Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Aspekte des allgemeinen Unternehmensrechts wie zB. Verschiedene Unternehmertypen, das Firmenbuchrecht, das Firmenrecht, das unternehmerische Stellvertretungsrecht und den Unternehmensübergang.
    • Gesellschaftsrecht: Hier werden insbesondere die Gründung, die Auflösung, die innere Struktur und die Außenbeziehungen von Personenmehrheiten behandelt.
    • Bilanzierung/Rechnungslegungsrecht

    Prüfung:
    Wichtig: Um das gesamte Modul Unternehmensrecht vollständig abzuschließen, musst du eine mündliche Gesamtprüfung und eine schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung ablegen. Das Modul teilt sich also auf folgende zwei Prüfungen auf:

    • Mündliche Gesamtprüfung im Ausmaß von 10 ECTS
    • Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung aus der Vorlesung
    • Bilanzierung/Rechnungslegungsrecht im Ausmaß von 2,5 ECTS

    Hinweis: Auch hier solltest du die Stoffeingrenzung beachten!

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Das System des Europarechts, das in manchen Bereichen dem nationalen Recht den Rang abläuft, spielt schon jetzt eine große Rolle. Die institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Union ist ebenso ein Themenschwerpunkt wie das materielle Europarecht sowie der Europäische Gerichtshof und Detailregelungen des Rechtsschutzsystems der Europäischen Union.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Europarecht erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung.

    Tipp: Wir empfehlen den Besuch der Übung Europarecht parallel dazu. Hierzu werden im Wintersemester zwei Übungen angeboten: Übung 1 Übung 2

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach setzt sich wie der Name des Moduls schon verrät aus den zwei großen Teilbereichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammen.
    Verfassungsrecht: Im Verfassungsrecht lernst du die Grundlagen des Staates kennen. Neben den Grundprinzipien und der Organisation des Staates liegt das Hauptaugenmerk des Faches auf den Grundrechten.
    Verwaltungsrecht: Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den Gemeinsamkeiten der Verwaltungsakte des Staates, ebenso wird auf das Verwaltungsverfahren Bezug genommen und schließlich gehen die Vortragenden auf besondere Teile des Verwaltungsrechts, wie z.B. das Bau- oder Naturschutzrecht, ein.

    Prüfung:
    Wichtig: Die Absolvierung einer Übung (UE) ist Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Erst dann darfst du zur Gesamtprüfung antreten.

    Die Gesamtprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Übung besteht aus 3 ECTS und die Gesamtprüfung aus 12 ECTS.

    Hinweis: Die Stoffeingrenzungen findest du bei der jeweiligen ProfessorIn.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach umfasst zwei Bereiche:

    • das Finanzrecht
    • das Unternehmenssteuerrecht.

    Beim Finanzrecht liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer. Des Weiteren wird das Gebühren- und Abgabenverfahren behandelt. Im Unternehmenssteuerrecht werden die Ertragsbesteuerungen der Gesellschaften, sowie die Umgründungen behandelt und Einblicke in das internationale Steuerrecht gewährt.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Steuerrecht erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung.

    Wichtig: Es ist das gesamte Lehrbuch Prüfungsstoff. Die Vorlesungen über den gesamten Stoff sind allerdings semesterweise versetzt aufgeteilt.

    • Im Wintersemester: VO Finanzrecht: Einkommen- und Körperschaftsteuer + VO Unternehmenssteuerrecht: Grundlagen
    • Im Sommersemester: VO Finanzrecht: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Gebühren und Abgabenverfahren + VO Unternehmenssteuerrecht: Grundlagen

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Im Strafrecht werden die Grundfragen des Strafrechts, wie zum Beispiel die allgemeine Verbrechenslehre, die Rechtswidrigkeit oder die Schuldfrage, behandelt. Darüber hinaus werden Vermögensdelikte und weitere für das Wirtschaftsstrafrecht relevante Delikte erörtert. Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:

    • Der Allgemeine Teil 1 (AT) bringt dir die Grundlagen der Falllösung näher und setzt sich mit den diesbezüglichen Prinzipien und Lehrmeinungen auseinander. Im zweiten Teil werden die Folgen (Sanktionen) der Straftat behandelt.
    • Der Besondere Teil (BT) befasst sich mit den einzelnen Delikten. Auch hier gibt es eine Unterteilung in einen Besonderen Teil A und B, wobei Letzterer unter anderem die Vermögensdelikte enthält (wobei hier zu beachten ist, dass diese Einteilung nicht jener in der Literatur entspricht).

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Strafrecht erfolgt durch eine schriftliche Gesamtprüfung. Die Übung besteht aus 2 ECTS und die Gesamtprüfung aus 8 ECTS.
    Die Stoffeingrenzung findest du hier.

    Wichtig: Die Absolvierung einer Übung (UE) ist Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung aus Strafrecht. Erst dann darfst du zur Gesamtprüfung antreten.

    TIPP: Prüfungsvorbereitung
    Du findest aktuelle und alte JAP-Prüfungsfälle (alte Diplomprüfungsfälle mit Lösungen) in der Fakultätsvertretung. Vorbeischauen lohnt sich!

    TIPP: Verhandlungsspiegel
    Die aktuellen strafrechtlichen Verhandlungen am LG Innsbruck findest du hier.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Bei diesem Fach erhältst du einen Einblick in den Allgemeinen Teil des Finanzstrafrechts und es werden verschiedene Delikte, wie z.B. Abgabenhinterziehung, Schmuggel und Abgabenbetrug behandelt.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Materiellem Finanzstrafrecht erfolgt durch eine schriftliche Gesamtprüfung.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    In diesem Modul werden den Studierenden die Grundkenntnisse im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht nähergebracht, die sie befähigen, diese Rechtsmaterie systematisch zu erfassen und einfache Problemstellungen zu lösen.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Öffentlichem Wirtschaftsrecht erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung.

    Weitere Infos zum Fach und zum Prüfungsstoff findest du auf der Instituts-Website.

Weitere SOWI-Module

Die vollständige Absolvierung der zwei Module „Einführung in die Betriebswirtschaft“ und „Einführung in die Volkswirtschaft“ ist Voraussetzung, damit du die SOWI-Module belegen kannst.
  • Allgemeines:
    Bei diesem SOWI-Modul erhält man einen Überblick über das Rechnungswesen in der Praxis. Das Externe Rechnungswesen befasst sich mit der Erstellung und Interpretation von Bilanzen, dem Berechnen von Kennzahlen, dem Analysieren von Jahresabschlüssen und den wichtigsten Grundsätzen der Buchhaltung. Das Modul ist aufgeteilt in drei Teile: VU Technik der Buchhaltung, VO Bilanzierung und Bilanzanalyse und PS Bilanzierung und Bilanzanalyse.

    Prüfung:
    Bei diesem SOWI-Modul setzt sich die Endnote aus der Note der VU Klausur, der Proseminarklausur und der Vorlesungsprüfung zusammen.

  • Allgemeines:
    Bei diesem SOWI-Modul bekommt man die Grundlagen und Grundprobleme des Internen Rechnungswesens unter dem Aspekt der betrieblichen Entscheidungsunterstützung vermittelt. Man lernt Methoden wie z.B. die Vollkostenrechnung, die Teilkostenrechnung, die Grenzplankostenrechnung und die Planungsrechnung. Des Weiteren werden die Zusammenhänge des internen und externen Rechnungswesens und Schnittstellen zu anderen funktionalen Bereichen des Managements betrachtet.

    Prüfung:
    Bei diesem SOWI-Modul setzt sich die Endnote aus der Proseminarnote und der Note der Vorlesungsprüfung zusammen.

  • Allgemeines:
    Du lernst hier unterschiedliche Möglichkeiten der organisatorischen Strukturgestaltung hinsichtlich der Differenzierung von Arbeitsleistung kennen und beurteilst diese in ihren ökonomischen und sozialen Potenzialen. Es werden Handlungsfelder der Personalpolitik beschrieben und gesellschaftliche Rahmenbedingungen von Personalpolitik kennen gelernt.

    Prüfung:
    Bei diesem SOWI-Modul setzt sich die Endnote aus der Proseminar-Note und der Note der Vorlesungsprüfung zusammen.

  • Allgemeines:
    Dieser Kurs besteht aus einem Proseminar und einer VO, wobei die positive Absolvierung des Proseminars die Voraussetzung zum Prüfungsantritt der VO bildet. Der Inhalt dieses Kurses gibt Einblick in das Verhalten von Aktienmärkten und vermittelt das Wissen von Berechnungen von Investitionen und Finanzierungen.

    Prüfung:
    Im Proseminar gibt es Onlinetests und schriftliche Klausuren, die man positiv abschließen muss. Bei diesen Klausuren wird vor allem das rechnerische Können beurteilt. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Proseminarnote und der VO-Prüfung, wobei bei der VO-Prüfung der Schwerpunkt eher auf den theoretischen Teil gelegt wird.

Wahlmodule

Es sind Wahlmodule im Ausmaß von 15 ECTS zu absolvieren. Die Wahlmodule die du belegen kannst sind im § 9 des Curriculums aufgezählt.
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht – Vertiefung
    • Wettbewerbs- und Bankrecht, Unternehmenssteuerrecht Vertiefung
    • Italienisches Recht und Wirtschaft I: Öffentliches Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht
    • Italienisches Recht und Wirtschaft II: Handels- und Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Konkursrecht
    • Italienisches Steuerrecht
    • Wirtschaftsinformatik und digitale Transformationen
    • Interdisziplinäre Kompetenzen

    Bei dem Wahlmodul Interdisziplinäre Kompetenzen können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 7,5 ECTS nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Diplom- und Bachelorstudien gewählt werden. Mindestens eine Lehrveranstaltung ist aus dem Angebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Bereich Geschlechterrecht bzw. Frauen- und Geschlechterforschung zu wählen.

    Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Die Studierenden verfügen über Qualifikationen, die es ihnen ermöglichen, sich auch über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen konstruktiven wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.

Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit im Umfang von 14 ECTS wird im Rahmen eines Seminars im Umfang von 1 ECTS innerhalb eines Semesters verfasst und ggf. in Form eines Vortrages vorgestellt. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige schriftliche Arbeit zu einem Thema aus den Fachbereichen der Pflichtmodule des § 8 Z 2–11 oder der Wahlmodule des § 9 Z 1–5.

    Das Thema kann auch wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen berücksichtigen. Die Anmeldevoraussetzung ist die positive Absolvierung jenes Moduls, dessen Fachbereich das Thema der Bachelorarbeit entnommen ist.

    Nach der Anmeldung zu einem ausgewählten Seminar mit dem jeweiligen Professor, der dich bei der Bachelorarbeit „begleitet“, gibt es dann Termine zur Themenfindung, Überprüfung, Vortrag und Abgabe der Arbeit. Daher ist es wichtig sich vorher über die verschiedenen Professoren und Fachbereiche zu informieren die zur Auswahl stehen, da es immer wieder einige Abweichungen gibt bezüglich der Modalitäten.

    TIPPS:

    • Du kannst deine Bachelorarbeit auch in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, etc.) verfassen, sofern dein Betreuer / deine Betreuerin damit einverstanden ist.
    • Bachelorarbeits-Check in deiner Fakultätsvertretung
      Informiere dich vorab über die zur Auswahl stehenden Betreuer und Betreuerinnen in deiner Fakultätsvertretung.
    • Plagiatscheck
      Vor der Abgabe kannst du deine Bachelorarbeit kostenlos einer Plagiatsprüfung unterziehen. Nähere Infos findest du unter: PlagiatsCheck

Das SOWI Punktesystem

Da die Plätze zur Teilnahme an den Modulen begrenzt sind, gibt es zur fairen Vergabe das SOWI Punktesystem. In 3 Vergaberunden werden die Plätze in den Modulen vergeben. Pro Runde wird eine bestimmte Anzahl an Plätzen vergeben. In der 3. „Härtefallrunde“ wird aber nur mehr auf Härtefälle Rücksicht genommen. Das wäre zum Beispiel, wenn jemand die erforderliche Anzahl an ECTS pro Semester nicht bekommen hat. In der Härtefallrunde wird nur mehr ein symbolischer Punkt vergeben.

Fachschaft Jus

Wir sind deine gesetzliche Interessensvertretung, dein Sprachrohr gegenüber den Professoren und deine erste Anlaufstelle bei Problemen und Fragen, die das Studium betreffen. Wir informieren dich laufend über die aktuellen Geschehnisse an unserer Universität und im Speziellen an unserer Fakultät.

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